charge@work: Am Unternehmensstandort wird die Ladeinfrastruktur in den nächsten Monaten bedarfsgerecht ausgebaut, so dass Sie Ihr Fahrzeug einfach während des Arbeitstages aufladen können. Dazu erhalten Sie mit Ihrem Elektrofahrzeug eine Ladekarte – die Abrechnung läuft im Hintergrund.
charge@home: Zudem stellen wir Ihnen eine Wallbox für Ihr Zuhause bereit, sofern dies machbar ist und aufgrund der Kilometerleistung / dem Einsatzgebiet notwendig ist. Mit dieser können Sie Ihr Fahrzeug komfortabel über Nacht laden. Ihre Stromkosten werden monatlich ohne Aufwand von Ihrer Seite rückerstattet.
charge@public: Mit der Ladekarte, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bzw. Ihrer Wallbox erhalten, können Sie zusätzlich zu den Lademöglichkeiten zu Hause bzw. am Standort im gesamten öffentlichen Netz des Anbieters Plugsurfing laden. Mit diesen Ladekarten können Sie überall im öffentlichen Raum laden, deren Abrechnung passiert ganz einfach im Hintergrund. Dies ist abhängig von Ihrem EV. Bei einem EV mit einer Kapazität von ca. 50 kWh, ist der Akku nach ca. 5 h bei einer Ladeleistung von 11 kW voll geladen.
Firmenwagen sollten dort aufgeladen werden, wo sie geparkt werden. Entweder, wenn Sie am Firmenstandort Platz sparen möchten oder wenn Ihre Mitarbeitenden ihre Fahrzeuge effizient von zu Hause aus nutzen. charge@home von inno2fleet ist eine flexible, effiziente All-in-One-Flottenlösung, mit der Ihre Mitarbeitenden die Firmen-Fahrzeuge zu Hause laden können, während für Ihr Unternehmen alles geregelt ist. Dies ist abhängig von Ihrem EV. Bei einem EV mit einer Kapazität von ca. 50 kWh, ist der Akku nach ca. 5 h bei einer Ladeleistung von 11 kW voll geladen.
um Laden Ihres EV benötigen Sie eine Wallbox, da eine normale Haushaltssteckdose ein Fahrzeug nicht effizient laden kann.Wir haben die richtige Wallbox für Sie und bieten alle notwendigen Komponenten in einem Paket für Sie an (inkl. Lieferung nach Hause). Haben Sie bereits eine Wallbox zuhause oder möchten diese selbst beschaffen, dann kümmern wir uns nur um die Installation und die Inbetriebnahme.*
*vorausgesetzt die Mindestanforderungen an die Wallbox sind erfüllt.
1. Um sicherzustellen, dass Ladepunkte funktionieren: Wir überwachen die Ladepunkte und stellen die Verfügbarkeit und einen sorgenfreien Betrieb sicher.
2. Um die Ladekosten rückzuvergüten: Wir übernehmen die vollumfängliche Abwicklung der Rückerstattung von Stromkosten sowie die Bereitstellung notwendiger Dokumente. Hinweis: Die Kosten für das Betriebspaket werden durch den Arbeitgeber getragen.
Zum 15. jedes Folgemonats erhalten Sie einen Ladenachweis, der alle Ladevorgänge an Ihrer Heimladestation und den Rückvergütungsbetrag enthält. Innerhalb der folgenden 5 Tage können Sie den Ladenachweis korrigieren und eventuelle Fehler melden. Innerhalb von vier Wochen ab Versendung der Ladenachweise erhalten Sie die Gutschrift auf Ihrem hinterlegten Konto.
Ihre Bankdaten können Sie über die App FleetBook hinterlegen. Im Menüpunkt “Rückvergütung” haben sie die Möglichkeit “Bankdaten” zu hinterlegen.
Dieser Schritt ist für die monatliche Rückvergütung zwingend notwendig.
Ihren privaten Strompreis können Sie über die App FleetBook hinterlegen. Im Menüpunkt “Rückvergütung” haben sie die Möglichkeit den Energiepreis “Energiepreis (Cent/kWh)” zu hinterlegen. Für jeden Energiepreis ist auch der Gültigkeitsstart festzulegen. Für Strompreise werden zusätzlich Belege benötigt. Ein Beleg kann beispielsweise der Vertrag oder eine Mitteilung des Anbieters sein. Belege können als Datei (z.B. PDF, JPEG) hochgeladen oder direkt abfotografiert werden. Ihre Angaben werden von unserem Team überprüft und bestätigt oder abgelehnt. Im letzteren Falle kontaktieren wir Sie diesbezüglich.
Dieser Schritt ist für die monatliche Rückvergütung zwingend notwendig. Ihr Energiepreis kann nicht für abgeschlossene oder in der Abrechnung befindliche Leistungszeiträume angepasst werden.
Die Strompreisbremse im Kontext von Charge@Home
Die Strompreisbremse wurde im Dezember von der Bundesregierung beschlossen und soll eine finanzielle Entlastung für Verbraucher*innen darstellen. Sie ist ab März für das gesamte Jahr 2023 in Kraft getreten und gilt auch rückwirkend für Januar und Februar diesen Jahres.
In der Praxis bedeutet das, dass Kund*innen nur für 80 % des prognostizierten Stromverbrauchs ein staatlicher Bruttopreis von 40 ct/kWh garantiert wird. Darüber hinaus wird der tatsächliche Arbeitspreis je kWh berechnet.
Die Rückvergütung folgt dabei weiterhin dem bekannten Rahmenbedingungen. Sie erhalten weiterhin die Kosten auf Basis ihres aktuellen individuellen Arbeitspreises rückvergütet.Dieses Vorgehen ergibt sich aus folgenden Gründen:
- Grundsätzlich steigert das Laden des EVs zuhause den Stromverbrauch.
- Mitarbeitende, die zuhause laden, können keine Verbrauchseinsparungen erzielen.
- Die Strompreisbremse darf sich nicht zum Nachteil der Mitarbeitenden auswirken, besonders für die, die ein EV fahren.
Im Ergebnis erhalten Mitarbeitende weiterhin die Kosten basierend auf Ihrem individuellen Strompreis rückvergütet. Gleichzeitig stellt Inno2fleet den Mitarbeitenden nach Jahresabschluss eine Gesamtübersicht ihrer Ladevorgänge bereit.
Anhand von tatsächlichen Verbrauchsdaten des Energieversorgers und der inno2fleet-Ladenachweise kann die Differenz an Kosten ermittelt und bei Bedarf mit dem Arbeitgeber individuell ausgeglichen werden.
Mit der FleetBook App können Sie Ladevorgänge am Firmenstandort sowie an Ihrer Heim-Ladestation bequem via App starten. Die App zeigt Ihnen auch die Verfügbarkeit der Ladestationen an Ihrem Unternehmensstandort an. Bevorzugte Ladestationen können unkompliziert Ihren Favoriten hinzufügt werden. Wichtig: Ihre Ladestation zuhause ist natürlich auch sichtbar, jedoch nur für Sie! Eine Historie Ihrer Ladevorgänge kann in der App ebenfalls aufgerufen werden. Diese Historie stellt aktuell nur die Ladevorgänge dar, die mithilfe der FleetBook App initiiert wurden.
Im Zuge Ihrer Wallboxinstallation, erstellt inno2fleet Ihren Account für die App. In der Willkommens-Mail wird Ihnen ein personalisierter Link mit vorläufigen Zugangsdaten zugeschickt, über den Sie Ihr initiales Passwort setzen und die App umgehend nutzen können. Im Anschluss können Sie das Passwort beliebig ändern. Über die App können Sie schnell, unkompliziert und verschlüsselt Ihre Kontodaten und Ihren Strompreis übermitteln, sodass inno2fleet die Rückerstattung ausführen kann. Auch Ihren persönlichen Ladepunkt können Sie in der App einsehen.
Mit Ihrer inno2fleet Ladekarte können Sie Ihr Elektrofahrzeug an Ihrer Wallbox zu Hause, an Ihrem Firmenstandort sowie im öffentlichen Raum an allen Ladestationen im Plugsurfing Netzwerk laden. Am schnellsten finden Sie die Ladestationen des Plugsurfing Netzwerks über die Plugsurfing-App. Eine Registrierung ist dazu nicht notwendig. Die App können Sie über folgenden Link herunterladen: https://plugsurfing.com/plugsurfing-ev-charging-app/
Es ist leider nicht möglich, Ihre Ladekarte mit der App zu verbinden, tragen Sie daher die Nummer Ihrer Karte bitte nicht in die App ein. Bitte verwenden Sie für die Authentifizierung an den Plugsurfing Ladestationen Ihre inno2fleet Ladekarte. Die Kosten für das Laden im öffentlichen Raum werden zentral abgerechnet und müssen nicht über die Reisekostenabrechnung rückerstattet werden.
Bevor Sie den Fehler melden, versuchen Sie bitte ein erneut sich mit Ihrer Ladekarte zu authentifizieren. Sollte Ihre Ladekarte weiterhin nicht ordnungsgemäß funktionieren, wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: support@inno2fleet.com
Damit wir Ihr Problem schnellstmöglich lösen können, nennen Sie uns bitte den Aufdruck Ihrer Ladekarte sowie den Zeitpunkt und die Ladestation, an welcher Sie den Ladevorgang nicht ordnungsgemäß starten konnten.
Ihre inno2fleet Ladekarte erhalten Sie per Post oder zusammen mit Ihrem Wallbox-Bundle zu Ihnen nach Hause.
Wenn Sie Ihre Ladekarte verloren haben, wenden Sie sich bitte umgehend an:E-Mail: support@inno2fleet.com
Ihre Ladekarte wird gesperrt und Sie erhalten eine neue Ladekarte.
Wenn Sie die EVlink Pro AC in der eichrechtskonfromen Variante nutze oder eine eichrechtskonforme Wallbox bereits zuhause installiert haben, ist es möglich, auch Ihren privaten Zweitwagen an Ihrer Wallbox zu Hause zu laden. Um die Ladevorgänge Ihres Dienstwagens von denen Ihres Privatwagens unterscheiden zu können, ist es nötig, die Ladevorgänge mit zwei unterschiedlichen Ladenkarten zu starten. Beide erhalten Sie von inno2fleet.
Wir möchten Ihnen dafür anbieten, zusätzlich zu Ihrer inno2fleet Ladekarte für Ihren Dienstwagen, eine private Ladekarte für Ihr privates Elektrofahrzeug an Ihrer Wallbox zu Hause freizuschalten. Diese erhalten Sie postalisch nach einer Anfrage via E-Mail an: support@inno2fleet.com
Nein. Sie erhalten alle notwendigen Komponenten und Serviceleistungen von inno2fleet.
Die EVlink Pro AC Wallbox ist wetterfest, die Installation einer Überdachung ist nicht notwendig.
Die maximale Ladeleistung ist abhängig von der Infrastruktur bei Ihnen zuhause. Während des Home-Checks ermittelt unser Installateur die bestmögliche Ladeleistung für Sie. Im privaten Kontext empfehlen wir eine Ladeleistung von 11 kWh. Eine Ladeleistung von 11 kW erfordert keine Genehmigung bei dem Netzbetreiber. Eine Vollladung über Nacht ist damit generell gegeben.
Dies ist abhängig von Ihrem EV. Bei einem EV mit einer Kapazität von ca. 50 kWh, ist der Akku nach ca. 5 h bei einer Ladeleistung von 11 kW voll geladen.
Eine Wallbox, die sich zur kWh-genauen Rückvergütung verursachter Ladekosten eignet, erfordert folgende Voraussetzungen:
1. Die Wallbox muss über ein GSM-Modem kommunikationsfähig sein und mittels Kommunikationsprotokoll OCPP 1.6 arbeiten können. Dies ermöglicht eine IT-Anbindung, die im Hintergrund automatisiert die Rückvergütung sowie das Monitoring der Ladevorgänge ermöglicht.
2. MID-zertifiziert: Notwendig ist außerdem, dass die Wallbox über einen zertifizierten MID-Zähler verfügt, der eine kWh genaue Abrechnung garantiert.
3. Die Wallbox muss smart & kommunikationsfähig über ein GMS-Modem sein. Dies ermöglicht eine IT-Anbindung. Für die Rückvergütung und für das Monitoring der Ladevorgänge ist mindestens ein zertifizierter MID-Zähler notwendig und das Kommunikationsprotokoll OCPP1.6 muss erfüllt werden.
Ohne diese Anforderungen ist lediglich eine monatliche Pauschale für die verursachten Ladekosten von 30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge, die die Lademöglichkeit am Arbeitsplatz haben möglich.
Ein RFID-Reader ist erforderlich für Fahrzeugzuordnung bei mehreren Nutzern. Er ermöglich die Zugangskontrolle, falls die Wallbox zugänglich für andere Nutzer ist (geteilte Garagen oder offenes Grundstück). Sofern Dienst- und private Fahrzeuge geladen werden, muss ein RFID-Reader vorhanden sein.
Diese Erweiterung ist nicht zwingend notwendig. Allerdings bietet es mehr Nutzerkomfort, da das Fahrzeugeigene Ladekabel nicht zum Laden aus dem Kofferraum geräumt werden muss.
Eichrechtskonformität ermöglicht an der Wallbox zusätzlich das Laden von privaten Fahrzeugen, neben dem Laden von Firmenfahrzeugen. Bei mehreren NutzerInnen an einem Ladepunkt müssen die Ladevorgänge des Dienstfahrzeuges, die rückvergütet werden, eichrechtskonform von anderen „privaten“ Ladevorgängen abgegrenzt werden. Falls die Wallbox nicht nur für das Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt werden soll, ist also eine eichrechtskonforme Wallbox erforderlich.
Der Support steht Ihnen sowohl per Mail als auch per Telefon zur Verfügung. Im Menüpunkt „Profil“ finden Sie den Reiter „Support“. Dort sind die Kontaktmöglichkeiten griffbereit hinterlegt und können per Klick abgerufen werden.
Allgemein können Sie sich jederzeit an support@inno2fleet.com wenden.