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23.11.2022

E-Mobilität in der WEG – Was Sie beachten sollten

Im aktuell stattfindenden Hochlauf der Elektromobilität bedarf es an einem rasanten Ausbau an Ladeinfrastruktur. Im besten Fall findet dieser dort statt, wo die Fahrzeuge den Großteil der Zeit geparkt werden – zu Hause und am Arbeitsplatz. Bezogen auf das Heimladen birgt der Aufbau von Ladeinfrastruktur in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mitunter eine erhöhte Komplexität. Nachfolgend werden mehrere Punkte aufgeführt, die Sie bei dem Aufbau Ihrer Ladelösung an Ihrem Stellplatz der WEG beachten sollten.

Die 4 wichtigsten Punkte zur Installation einer Wallbox in Ihrer WEG

Klären Sie Ihre Eigentumsverhältnisse

Wenn Sie gemeinschaftlich Ladeinfrastruktur anschaffen wollen, dann sollten Sie sich mit der Energieverteilung an Ihren Stellplätzen auseinandersetzen. Hier kann ein Ladeinfrastrukturkonzept (LIS-Konzept) sinnvoll sein. In diesem Konzept kann dann auch die Beschaffung der Ladeinfrastruktur, sowie die tatsächliche Aufbauarbeit genau eingeplant werden und so zu einer einfachen Umsetzung beitragen. Sollte in Ihrer WEG keine gemeinschaftliche Anschaffung von Ladeinfrastruktur möglich sein, dann müssen Sie sich um die Wallbox und Zuleitung selbst kümmern, eine Zustimmung der WEG zu Ihrem Vorhaben ist dann in den meisten Fällen nicht nötig.

Adressieren Sie das Thema Ladeinfrastruktur in einer WEG-Versammlung

Es ist wichtig darüber zu sprechen, ob Ladeinfrastruktur in Ihrer WEG Sinn macht. Sprechen Sie an, dass Sie möglicherweise einen E-Dienstwagen erhalten, welcher auch bei Ihnen zu Hause geladen werden soll. Vielleicht denkt bereits auch eine andere Partei in der WEG darüber nach, sich ein Elektrofahrzeug zuzulegen. Es sollte dann ein Beschluss gefasst werden, ob in der WEG in absehbarer Zeit Ladeinfrastruktur errichtet werden soll und welche Anforderungen dabei für die einzelnen Parteien bestehen. Laut WEMOG §20.2.2 kann „jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen.“ Dem einzelnen Eigentümer muss somit eine Lademöglichkeit eingeräumt werden. Bedenken Sie dabei, dass der WEG Standort hinsichtlich einer Elektrifizierung überprüft und ein LIS-Konzept erstellt werden sollte. Es kann einige Zeit in Anspruch nehmen, bis ein konkreter Plan zur Elektrifizierung des Standorts, sowie eine genaue Kosteneinschätzung vorliegt.

Lassen Sie ein technisches Konzept erstellen und berücksichtigen Sie dabei Förderungen

Ihre WEG benötigt zwar keine Machbarkeitsanalyse, dafür aber ein LIS-Konzept sowie einen konkreten Plan zur Umsetzung der Elektrifizierung, um den Aufbau der Ladeinfrastruktur deutlich zu vereinfachen. Mit diesem Konzept wird überprüft, ob ein einfacher Stromanschluss an die Hausverteilung genügt, oder ob es in Ihrer WEG die Möglichkeit gibt, einen neuen Anschlusspunkt aus dem öffentlichen Stromnetz bei Ihnen einzuführen. Die meisten Stadtwerke verlangen einen Baukostenzuschuss für die Errichtung eines neuen Anschlusspunktes. Zusätzlich muss Ihre WEG einen neuen Stromzähler und die passende Unterverteilung bereitstellen. Diese finanzielle Belastung ist als Gemeinschaft deutlich leichter zu tragen, es macht also Sinn, die Anforderungen in Ihrer WEG zu sammeln, um sich auf eine passende Anforderungsliste zu einigen. Es gibt auf Bundes- und Landesebene zurzeit nur wenige Förderprogramme für diesen Anwendungsfall. Doch lokale Förderungen der Kommunen oder Energieversorgern können interessant sein. Sie sollten daher genau recherchieren, welche Förderungen für Sie in Frage kommen, um unnötige Kosten zu vermeiden. inno2fleet kann Sie mit einer konkreten Elektrifizierungsplanung und einem technischen Konzept für Ihren Standort unterstützen. Hierbei werden auch alle Förderungen, die für Ihren Standort in Frage kommen, berücksichtigt.

Legen Sie sich auf eine Kostenaufteilung innerhalb der Gemeinschaft fest

Beachten Sie, dass sobald der Beschluss zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur in Ihrer WEG gefasst wurde, die Kosten für die Umsetzung gerecht aufgeteilt werden. Dies sollte auch in Ihrem Entschluss festgehalten werden. Dabei gilt es §21.2 Absatz 1 des WEMOG zu beachten, in dem festgehalten ist, dass bei einer 2/3 Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer, die für den Bau einer Ladeinfrastruktur in Ihrer WEG gestimmt haben, alle Parteien der WEG gleichermaßen die Kosten tragen müssen. Es gilt unabhängig davon, ob Sie die Ladeinfrastruktur auch nutzen wollen, oder nicht. Sollten sich in Ihrer WEG keine 2/3 Mehrheit finden, müssen nur die Eigentümerinnen und Eigentümer die Kosten tragen, die sich für einen Aufbau entschieden haben. Alle anderen Parteien müssen sich nicht an den Kosten für den Ladeinfrastrukturaufbau beteiligen. Möchten diese Parteien jedoch zu einem späteren Zeitpunkt die Ladeinfrastruktur nutzen, müssen sich diese Parteien bei den „Besitzerinnen und Besitzern der Ladeinfrastruktur“ anteilsmäßig einkaufen. Hier können hohe Kosten entstehen, da etwaige Förderungen nicht weitergegeben werden müssen, bzw. die Ladeinfrastruktur in der Regel auch keinen Wertverlust erfährt.

Natürlich können Sie auch die Kostenaufteilung individuell anpassen und somit die Kosten fair für die WEG gestalten. Es macht zum Beispiel Sinn, die notwendige Vorhaltung einer Ladeinfrastruktur bis zum Parkplatz gemeinschaftlich zu bezahlen und die Kosten für die sogenannte „letzte Meile“ (Ladestation inkl. Anschluss vom Parkplatz aus) trägt jede Partei selbst.

Gerne unterstützen wir Fuhrparkverantwortliche dabei, den Mitarbeitenden auch in WEG-Wohnfällen eine Lademöglichkeit zu Hause zu erhalten. Die für Sie passende Lösung kann sicher gefunden werden.

 

In charge to change.

Christopher Spiegelfeld
Product Manager mit fachlichem Hintergrund in Maschinenbau und Management | 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich E-Mobilität
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